In den Infos A-Z (Informationen von A bis Z) finden Sie die alphabetische Auflistung von ausgewählten schulischen Themen. Wenn Sie hier bei Ihrer nicht fündig werden, hilft Möglicherweise die Website-Suche.
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Unvorhersehbare Absenzen
Ist ihr Kind krank oder kann es aus anderen unvorhersehbaren Gründen nicht am Unterricht teilnehmen, müssen die Eltern unverzüglich die Schule benachrichtigen. Bitte benutzen sie dazu die Kommunikationsapplikation Klapp / Absenzmeldung.
Vorhersehbare Absenzen
- Arztbesuche werden von den Eltern raschmöglichst den Lehrpersonen gemeldet. Bitte benutzen sie dazu die Kommunikationsapplikation Klapp / Absenzmeldung.
- Der Bezug eines Jokertages wird von den Eltern frühzeitig den Lehrpersonen gemeldet (siehe Jokertage).
- Für andere vorhersehbare, begründete Absenzen stellen Eltern ein Dispensationsgesuch (siehe Dispensationen)
Weitere Informationen:
Absenzen, Jokertage und Dispensation (Bildungsdirektion Zürich)
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Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) ist ein einjähriges Angebot für Jugendliche, die am Ende der obligatorischen Schulzeit noch Bildungslücken haben. Das BVJ unterstützt die Jugendlichen bei der Berufswahl und bei der Lehrstellensuche.
In ein BVJ wird aufgenommen, wer:
- die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt
- über eine Kostengutsprache der Wohnortsgemeinde verfügt
- die Aufnahmebedingungen der Schule erfüllt
Detaillierte Informationen zu den Brückenangeboten, den Kriterienkatalog sowie die Verordnung über die Zulassungsvoraussetzungen der Berufsvorbereitungsjahre finden sie auf der Website der Bildungsdirektion des Kantons Zürich.
Schüler:innen aus Pfungen
Wenn die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind und eine Empfehlung der Schule Pfungen vorliegt, können sich Schüler:innen für das Berufsvorbereitungsjahr anmelden. Die Eltern leisten einen finanziellen Beitrag (Elternbeitrag und Materialgeld). Die Anmeldung liegt in der Verantwortung der Eltern.
Schüler:innen aus Dättlikon
Schüler:innen aus Dättlikon, welche das Berufsvorbereitungsjahr besuchen möchten, wenden sich bitte an die Schulverwaltung der Schule Dättlikon.
Standorte der öffentlichen Berufsvorbereitungsjahre im Kanton Zürich
Interessierten Jugendlichen stehen die öffentlichen regionalen Zentren für Berufsvorbereitung im Kanton Zürich zur Verfügung.
Profil.Winterthur
Abgänger aus Pfungen und Dättlikon besuchen in der Regel die Berufswahlschule Profil. in Winterthur.
Ab der 2. Sekundarschule wird im Fach «Berufliche Orientierung» das Thema Berufswahl aufgenommen.
Das Berufsinformationszentrum (biz) Winterthur unterstützt Sie gerne bei der Berufs- und Studienwahl sowie der Gestaltung der beruflichen Laufbahn ihres Kindes.
Jeweils in Frühling und im Herbst finden an der Schule Pfungen für Eltern und weitere Interessierte zwei Besuchsmorgen statt. Die Termine finden Sie in der Agenda / Termine.
Unterrichtsbesuche durch Eltern ausserhalb der Besuchstage werden zwischen Eltern und Klassenlehrpersonen bei Bedarf individuell vereinbart.
Die Bibliothek Pfungen befindet sich auf dem Areal des Schulhauses Breiteacker. Sie wird auch für die Leseförderung in den Klassen und für schulische Anlässe und Aktivität genutzt.
Gemeinde- und Schulbibliothek Pfungen
Breiteackerstr. 44
8422 Pfungen
Tel.: 052 305 01 30
bibliothek@schulepfungen.ch
https://pfungen.biblioweb.ch/
Die Dorfzeitung der Gemeinden Pfungen und Dättlikon heisst «Binde-Strich». In der Rubrik «Aus der Schule» berichtet die Schule Pfungen monatlich aus dem Schulalltag und gibt spannende Einblicke in die Schule und deren Aktivitäten.
Herausgeberin ist die Genossenschaft Dorfzeitung Pfungen.
Weitere Informationen:
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DENK-WEGE ist ein evidenzbasiertes Programm mit Fokus auf der Förderung der überfachlichen Kompetenzen /Lebenskompetenzen (gemäss Lehrplan 21). Im Fokus der 7 Schwerpunktthemen von DENK-WEGE stehen …
- das soziale und emotionale Lernen und die psychische Gesundheit der Kinder
- Prävention von Verhaltensproblemen, Gewalt und Mobbing
- die Pflege und Entwicklung eines gesunden Schulklimas
- die Erhöhung der Lernbereitschaft der Kinder
Weiterführende Informationen: DENK-WEGE Schule Pfungen
Aus zureichenden Gründen und unter Berücksichtigung der persönlichen, familiären und schulischen Verhältnisse der Schülerin/des Schülers können Dispensationen bewilligt werden.
Eine voraussehbare, ausreichend begründete Abwesenheit bis zu zwei Tagen wird mindestens 7 Tage im Voraus, schriftlich bei der Klassenlehrperson beantragt.
Dispensationsgesuche für mehr als zwei Tage sind mindestens 14 Tage vor der geplanten Abwesenheit von den Eltern schriftlich, mit zureichender Begründung, an die Schulleitung zu richten.
Die Bewilligung von Schnupperlehren liegt in der Kompetenz der Klassenlehrperson, auch wenn diese länger als zwei Tage dauern.
Dispensationsgründe sind gemäss §29 der Volksschulverordnung:
- ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler
- aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler
- hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art
- Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen
- aussergewöhnlicher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen
- Schnupperlehren und ähnliche Anlässe für die Berufsvorbereitung
Ausserordentliche Dispensation:
Ausserhalb von § 29 der Volksschulverordnung (412.101 VSV) ist es möglich, während der gesamten Schulzeit in der Volksschule, einmal pro Familie (nicht pro Schüler:in), für maximal 3 Wochen, das Kind vom Unterricht zu dispensieren. Dies ist unter nachfolgenden Kriterien im Sinne einer Ausnahme möglich:
- es muss ein schriftliches Gesuch zuhanden der Schulpflege eingereicht werden
- das Gesuch muss mindestens 3 Monate vor dem Bezug vorliegen (kurzfristige Gesuche werden nicht bewilligt)
- sämtliche noch vorhandenen Jokertage werden für diese Dispensation in Abzug gebracht
- der Bezug dieser Dispensation darf nicht auf den Schuljahresbeginn (1. Schultag nach Sommerferien) fallen
- der Schulstoff muss selbständig bis zum Ende der Dispensation aufgearbeitet sein
- die Schüler:innen bereiten einen altersadäquaten Beitrag vor und präsentieren diesen im Anschluss an die Rückkehr im Unterricht (nach Absprache mit der Klassenlehrperson)
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Kinder, die bis zum 31. Juli eines Jahres das vierte Altersjahr vollenden, treten im selben Jahr in den Kindergarten ein.
Für das Schuljahr 2023/2024 betrifft dies die Kinder, welche zwischen dem 01.08.2018 bis 31.07.2019 geboren sind. Für das Schuljahr 2024/2025 diejenigen mit Geburtsdatum vom 01.08.2019 bis 31.07.2020. Die Elterninformationen zum Kindergarten werden den betroffenen Eltern frühzeitig durch die Schulverwaltung zugestellt.
Die Schule Pfungen hat einen engagierten Elternrat.
Alle Informationen zu den Mitgliedern und den Aktivitäten des Elternrats finden finden Sie auf der Seite des Elternrates.
Das Gesetz regelt die Rechte und Pflichten der Eltern in Bezug auf die Schule. Damit soll ein optimaler Austausch zwischen Lehrpersonen, Schulleitung und Eltern ermöglicht werden, zum Wohle der Schüler:innen.
Mehr dazu finden Sie auf der Website des Volksschulamtes.
Jede Schule im Kanton Zürich wird alle fünf Jahre einer umfassenden Evaluation durch die Fachstelle für Schulbeurteilung (FSB) der Bildungsdirektion unterzogen. Mit dieser externen Evaluation erhalten die Schulen eine fachlich unabhängige und professionelle Aussensicht. Den Qualitätsrahmen setzt das vom Bildungsrat verabschiedete «Handbuch Schulqualität».
Beurteilt werden die Schulen anhand von neun Qualitätsansprüchen wie Schulgemeinschaft, Unterrichtsgestaltung, individuelle Förderung, Zusammenarbeit im Schulteam, Schulführung, Schul- und Unterrichtsentwicklung, Zusammenarbeit mit den Eltern u.a.m.
Es freut uns sehr, den sehr positiven Bericht der letzten Evaluation hier publizieren zu können:
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Die Schule Pfungen bietet während den folgenden Schulferienwochen eine Ganztagesbetreuung in den Räumlichkeiten der Tagesstrukturen an:
Sportferien / 2. Ferienwoche
Frühlingsferien / 2. Ferienwoche
Sommerferien / 1. und 5. Ferienwoche
Herbstferien / 2. Ferienwoche
Bitte melden sie sich fristgerecht bei der Leitung Tagesstrukturen mit dem entsprechenden Formular an.
Die Schule Pfungen richtet die Schulferien nach jenen der Stadt Winterthur. Die Daten finden sie im Ferienplan.
Das «Netzwerk Frühförderung» unterstützt Familien mit Kindern im Vorschulalter mit verschiedenen Angeboten (Spielgruppen, Familienverein, Elternvormittage, Deutschkurse, Beratung). Diese Förderung in den ersten und enorm wichtigen Entwicklungsjahren der Schule Pfungen ein grosses Anliegen.
Die Schule ist mit der Leitung des «Netzwerks Frühförderung» betraut und ist auch Ansprechpartnerin für Eltern oder Fachpersonen. Veranstaltungen und Angebote werden auf der Agenda (Frühförderung) der Schule Pfungen publiziert.
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Für Schülerinnen und Schüler, die im Anschluss an die 6. Klasse das Langgymnasium besuchen möchten, werden zwischen Herbstferien und Aufnahmeprüfungstermin im März Gymivorbereitungskurse angeboten.
Weitere Informationen, wie z.B. Daten der Orientierungsabende bzw. der Prüfungen finden Sie auf www.zentraleaufnahmepruefung.ch.
Für Schülerinnen und Schüler, die ab der Sekundarschule ans Kurzgymnasium oder eine Fachmittelschule wechseln möchten, werden zwischen Herbstferien und Aufnahmeprüfungstermin im März Gymivorbereitungskurse angeboten.
Weitere Informationen, wie z.B. Daten der Orientierungsabende bzw. der Prüfungen finden Sie auf www.zentraleaufnahmepruefung.ch.
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Schüler:innen deren Erstsprache nicht Deutsch ist, können spezielle Kurse besuchen. In diesen vertiefen sie die Kenntnisse in ihrer Erstsprache.
Die Lektionen in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) sind eine Ergänzung zum Schulunterricht. Der HSK-Unterricht fördert die Erstsprache und vermittelt Hintergrundwissen über die Sprachregion. Er stärkt die Sprachkompetenzen der Schüler:innen und unterstützt sie in der Identitätsbildung und Integration. Der Unterricht ist politisch und konfessionell neutral und von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich anerkannt.
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Gemäss § 42 Abs. 2 Gemeindegesetz (GG) haben die Behördenmitglieder ihre Interessenbindungen offenzulegen, was der Transparenz und damit der Einhaltung der Ausstandspflichten dient. Adressaten der Offenlegungspflicht sind nur die Mitglieder einer Behörde.
Die Übersicht mit den Interessensbindungen der Schulpflege finden Sie auf der Seite der Schulpflege.
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Gemäss §30 der Volksschulverordnung können Schüler:innen dem Unterricht während zwei Tagen pro Schuljahr ohne Begründung fernbleiben. Halbtage gelten als ganze Tage. Jokertage können einzeln oder gesamthaft bezogen werden.
An folgenden Sperrtagen kann kein Jokertag eingesetzt werden:
1. Schultag des Schuljahres und besondere Schulanlässe wie Sporttage, Klassenlager und Projektwochen, etc..
- Die Eltern melden den (Klassen-)Lehrpersonen den Bezug von Jokertagen schriftlich möglichst frühzeitig.
- Die Schüler:innen informieren sich über den verpassten Schulstoff und sind für dessen Nacharbeit verantwortlich. Prüfungen müssen nachgeholt werden. Es besteht kein Anspruch auf Nachholung von Stütz- und Förderunterricht sowie Therapien.
- Nicht aufgebrauchte Jokertage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden und verfallen.
Weitere Informationen:
Reglement Absenzen, Dispensationen und Jokertage Schule Pfungen (2253 Downloads)Absenzen, Jokertage und Dispensation (Bildungsdirektion Zürich)
Jugendmusikschule Winterthur und Umgebung
Die Jugendmusikschule bietet Einzel- und Gruppenunterricht für beinahe jedes Instrument an. Die Kinder können den subventionierten Instrumentalunterricht ab der ersten Kindergartenklasse bis zur Vollendung des 20. Altersjahres besuchen.
Informationen und den Kontakt der Ortsvertretung Pfungen/Dättlikon finden Sie auf der Seite Musikschule.
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Die Schule Pfungen nutzt als Kommunikationsmittel die Applikation Klapp. Die Eltern erhalten Informationen der Schulleitung und Lehrpersonen über diesen Kanal. Pro Schüler:innen erhalten die Eltern einen Zugangscode und können somit auch Mitteilungen oder Absenzmeldungen übermitteln. Dadurch haben Eltern alle Informationen zu Ihren Kindern der Schule Pfungen an einem Ort.
Klapp kann im Webbrowser oder als Mobile App genutzt werden. Der Web-Zugang für Eltern und die Links zu den Mobile-Apps finden Sie auf Klapp-Anmelde-Seite.
Ist ihr Kind krank und kann am Unterricht nicht teilnehmen, müssen die Eltern unverzüglich die Schule benachrichtigen. Bitte benutzen sie dazu die Kommunikationsapplikation Klapp > Absenzmeldung.
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Kopfläuse können jeden treffen, Kinder und Erwachsene. Sie sind lästig, gesundheitlich harmlos und lassen sich gut behandeln. Bitte informieren Sie die Klassenlehrperson, wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse feststellen sollten. Diese wird die ganze Klasse durch unsere Fachpersonen kontrollieren lassen.
Weiterführende Informationen: Volksschulamt > Schulärztlicher Dienst > Kopfläuse
Die Schulpflege legt als Behörde für Legislaturperiode Ihre Legislaturziele fest. Sie sind ein zentrales strategisches Führungsinstrument.
Die aktuellen Legislaturziele der Schulpflege finden Sie auf der Seite Schulpflege.
Detaillierte Informationen zum Lehrplan 21 des Kantons Zürich finden sie hier.
Die Schule Pfungen ist eine LIFT-Schule.
LIFT ist ein Integrations- und Präventionsprogramm an der Nahtstelle zwischen der Volksschule (Sek I) und der Berufsbildung (Sek II) für Jugendliche ab der 1. Sek mit erschwerter Ausgangslage bezüglich der späteren direkten Integration in die Arbeitswelt.
Weiterführende Informationen:
LIFT Schule Pfungen
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Auf der Seite Reglemente finden Sie eine strukturierte Sammlung mit Reglement der Schule Pfungen.
Weiterführend:
Rechtssammlung (Gesetzessammlung) der Gemeinde Pfungen
Gesetzessammlung Kanton Zürich
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Gut zu sehen und zu hören sind wichtige Voraussetzungen, damit Kinder und Jugendliche uneingeschränkt am schulischen Alltag teilhaben können. Die schulärztlichen Untersuchungen sind gesetzlich vorgeschrieben und deshalb für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Das Ziel jeder Untersuchung ist, gesundheitliche Einschränkungen oder Risikofaktoren früh zu erkennen, um rechtzeitig die nötigen Massnahmen ergreifen zu können. Auf diese Weise trägt die Schule ihren Teil zum körperlichen und psychischen Wohlbefinden der Kinder und Jugendlichen bei.
Die Obligatorischen Vorsorgeuntersuchungen finden im Kindergartenalter sowie in der 5. und 8. Klasse statt und beinhalten im Minimum folgende Abklärungen:
- Sehtest (inklusive räumliches Sehen und Farbensehen)
- Hörtest
- Messen von Grösse und Gewicht
- Gesetzlich vorgeschriebene Kontrolle des Impfschutzes mit Impfempfehlung und Impfangebot
- Im Kindergartenalter: Beurteilung der Gesamtentwicklung (Sprache, Bewegung, logisches Denken)
Der Untersuch im Kindergartenalter liegt in der Verantwortung der Eltern und wird beim Kindergarteneintritt überprüft. Die Kosten können über die Krankenkasse abgerechnet werden.
In der 5. und 8. Klassen organisiert die Schule Pfungen die Reihenuntersuchungen bei der Schulärztin und die Kosten werden durch die Gemeinde getragen. Der Untersuch kann auch beim Privatarzt gemacht werden und über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Kontakt Schulärztin:
Frau Dr. med. Eva Naegeli, leitende Ärztin
MedZentrum Pfungen, Riedäckerstrasse 5, 8422 Pfungen
Tel. 052 305 03 55
Weiterführende Informationen: Kanton Zürich > Schulärztliche Angebote
Die Schule Pfungen ist eine «Schule mit sportfreundlicher Schulkultur».
Freiwillige Sportangebote und Projekte zur Sport- und Bewegungsförderung leisten einen wichtigen Beitrag zum Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler an der Schule Pfungen. Gemeinsame, sportliche Aktivitäten, auch über den Klassenverband hinaus, fördern das Miteinander an der Schule und tragen zu einem guten Lernklima bei.
Weiterführende Informationen: Schule mit sportfreundlicher Schulkultur
Die Schule Pfungen bietet ein umfassendes Angebot an Schulergänzender Betreuung sowie Ferienbetreuung an.
Weiterführende Informationen: Tagesstrukturen
Unfälle zu verhindern, ist das Ziel der Polizei. Sie klärt Kinder und Jugendliche stufengerecht über die Gefahren im Strassenverkehr auf. Sie tut dies mit einem theoretischen und praktischen Verkehrsunterricht in Schulen. Bereits im Kindergarten findet der erste Kontakt mit den Kinder- und Jugendinstruktoren statt. Die «Schulpolizisten» begleiten die Kinder und Jugendlichen über alle Stufen der Volksschule bis hin zur Berufsschule. Sie unterrichten zu Themen rund um den Strassenverkehr und darüber hinaus auch im Bereich der Kriminalprävention. Die Instruktoren verfügen über Ausbildungen, die sie befähigen, nach methodisch-didaktischen Grundsätzen zu unterrichten und pädagogische Erkenntnisse zu berücksichtigen. In Zusammenarbeit mit den Schulen, Eltern und der Polizei ist die Sicherheit des Schulwegs gewährleistet.
Die Schule Pfungen ist Mitglied des Schulpsychologischen Dienstes Winterthur-Land.
Weiterführende Informationen: Schulpsychologischen Dienst Winterthur-Land
Der zumutbare Schulweg liegt gemäss der Volksschulverordnung §66 in der Verantwortung der Eltern. Er ist ein wichtiges Stück Lebensweg für die Schüler. Daher ist das Elterntaxi wenn immer möglich zu vermeiden.
Prophylaxe- Unterricht Schulzahnpflege
Die Kinder und Jugendlichen lernen in der Schule den Zähnen Sorge zu tragen. Der zahnbezogene Gesundheitsunterricht durch die Schulzahnpflege-Instruktorinnen mit Zahnputzübungen und freiwilligen Fluoridanwendungen beginnt auf der Kindergartenstufe.
Jährliche Untersuchung / Abrechnung via Zahngutschein
Die gesetzlich vorgeschriebene zahnärztliche Untersuchung dient dazu, Erkrankungen der Zähne und des Mundes, aber auch Zahn- und Kieferfehlstellungen frühzeitig zu erkennen und wenn nötig zu behandeln. Deshalb muss die Untersuchung jährlich und mit hoher Qualität erfolgen.
Die Gemeinde Pfungen übernimmt für alle in der Gemeinde wohnhaften Kinder im Volksschulalter die Kosten für die jährliche obligatorische Vorsorgeuntersuchung. Abgerechnet werden diese über das Gutscheinsystem «Zürcher Schuluntersuchung». Dabei erhalten Eltern oder Erziehungsberechtigte für ihr Kind in jedem Schuljahr einen Gutschein, der eine detaillierte zahnärztliche Untersuchung bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt ihrer Wahl erlaubt. Mit Einverständnis der Eltern wird dabei zur Kariesprävention auch Fluoridlack auf die Zähne aufgetragen.
Weiterführende Informationen: Kanton Zürich > Schulzahnmedizin
Die Schulsozialarbeit ist eine eigenständige und neutrale Anlaufstelle für SchülerInnen, Lehrpersonen und Eltern. Sie unterstützt, berät und begleitet in persönlichen Situationen und Fragestellungen.
Weiterführende Informationen: Schulsozialarbeit
Das Schulprogramm ist ein Entwicklungsplan über vier Jahre, das von der Schulkonferenz unter der Führung der Schulleitung erarbeitet und verabschiedet wird. Das Schulprogramm wird von der Schulpflege formal genehmigt.
Informationen zum aktuellen Schulprogramm:
Schulprogramm
Die Schule Pfungen ist eine integrative Schule und daher bestrebt, möglichst allen Schülerinnen und Schülern eine angemessene Bildung und Förderung im Rahmen der Regelschule zu ermöglichen. Auch Schülerinnen und Schüler mit ganz besonderen pädagogischen Bedürfnissen können in der Schule Pfungen ihren Platz haben.
Dafür wird auf vielfältige schulische Förder- und Therapiemassnahmen (sonderpädagogische Massnahmen) zurückgegriffen, die den Regelunterricht ergänzen und die Schülerinnen und Schüler in ihrem Lernen unterstützen.
Weiterführende Informationen: Sonderpädagogik
Das Handeln der schulischen Akteure und die Entwicklung von Schule und Unterricht orientiert sich am Stärkesatz der Schule Pfungen. Der Stärkesatz ist das einprägsames Leitbild, dem sich die Schule verpflichtet fühlt.
Weiterführende Informationen: Stärkesatz (Leitbild)
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Seit der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes im Jahr 1996 sind Unfälle von Schüler:innen während der Schulzeit, bei schulischen Aktivitäten (Reisen, Lager etc.) und auf dem Schulweg durch die private, obligatorische Krankenversicherung abgedeckt. Unfälle von Schüler:innen werden von den Eltern der obligatorischen Krankenversicherung gemeldet werden.
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Das Volksschulamt der Bildungsdirektion Zürich engagiert sich gemeinsam mit den Schulen und Gemeinden für eine qualitativ hochstehende, moderne Volksschule für alle. Das Amt ist ein Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum für die Schulen im Kanton Zürich.
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Falls sie einen Wegzug aus unserer Gemeinde planen, sind über eine frühzeitige Abmeldung dankbar. Somit können wir ihr Kind rechtzeitig an die neue Schulgemeinde überweisen und einen guten Übergang gewährleisten.
Abmeldungen nimmt die Schulverwaltung entgegen:
Telefon 052 305 01 20
Mail schulverwaltung@schulepfungen.ch
Web Kontaktformular
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Die Eltern und Erziehungsberechtigen der Schülerinnen und Schüler welche unseren Waldkindergarten besuchen, werde über das Thema Zecken durch die Kindergarten Lehrperson detailliert informiert.
Falls sie beabsichtigen in unsere Gemeinde zu ziehen, sind wir über eine frühzeitige Anmeldung dankbar. Damit können die nötigen Abklärungen für die Klasseneinteilung getroffen werden, um ihrem Kind einen guten Start an der Schule Pfungen zu ermöglichen.
Anmeldungen nimmt die Schulverwaltung entgegen:
Telefon 052 305 01 20
Mail schulverwaltung@schulepfungen.ch
Web Kontaktformular